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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11.OVG   

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https://dejure.org/2012,7709
OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11.OVG (https://dejure.org/2012,7709)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.03.2012 - 10 A 11181/11.OVG (https://dejure.org/2012,7709)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. März 2012 - 10 A 11181/11.OVG (https://dejure.org/2012,7709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 38 Abs 1 JAPO RP, § 6 Abs 2 JAPO RP
    Kein subjektiv-öffentliches Recht bezüglich der Bestimmung der zulässigen Hilfsmittel; Verbot willkürlicher Auswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Regelungen der Juristischen Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung durch einen Präsidenten des Landesprüfungsamts bzgl. zulässiger Hilfsmittel in der zweiten juristischen Staatsprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Regelungen der Juristischen Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung durch einen Präsidenten des Landesprüfungsamts bzgl. zulässiger Hilfsmittel in der zweiten juristischen Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zulassung eines Kommentars zur 2. Juristischen Staatsprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 695
  • DÖV 2012, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Düsseldorf, 04.11.2011 - 15 K 5117/09

    Verletzung der Rechte der ausgeschlossenen Verlage durch die Zulassung nur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Denn ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung besteht nicht bei jeder Ermessen einräumenden Bestimmung, sondern nur, wenn diese ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung einräumt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. November 2007 - VG 15 A 125.07 - sowie im Ergebnis auch VG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2011 - 15 K 5117/09 -, juris).

    Einschneidende Auswirkungen der Zulassungsentscheidung auf die Berufstätigkeit der Klägerin sind bei dieser Sachlage nicht erkennbar (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2011, a.a.O., sowie VG Mainz, Urteil vom 28. April 2010 - 3 K 822/09.MZ -, juris).

    Ausschlaggebend ist lediglich, dass der Entscheidung sachgerechte Erwägungen zugrunde liegen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2011, a.a.O.).

    Letztlich wird dieser Schluss wohl zulässig sein, weil durch Vorbereitung auf die Staatsprüfung unter Zuhilfenahme des Standardwerks in der Praxis ein entsprechender Lerneffekt für die Praxis erreicht wird (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2011, a.a.O.).

  • VG Mainz, 28.04.2010 - 3 K 822/09

    Kommentare im Staatsexamen: Platzhirsch Palandt vor dem Kadi

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Mit Urteil vom 28. April 2010 (Az.: 3 K 822/09.MZ) verpflichtete das Verwaltungsgericht Mainz den Beklagten insbesondere mit Blick auf die alternative Zulassung von drei Großkommentaren und kumulativer Zulassung eines Kurzkommentars im Zivilprozessrecht, über die Zulassung des "Prütting" als weiteres Hilfsmittel in der zweiten juristischen Staatsprüfung im Fach "Zivilrecht" unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten ergeben sich aus den zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätzen, den Verwaltungsvorgängen sowie der Gerichtsakte 3 K 822/09.MZ, 10 A 10687/10.OVG.

    Einschneidende Auswirkungen der Zulassungsentscheidung auf die Berufstätigkeit der Klägerin sind bei dieser Sachlage nicht erkennbar (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2011, a.a.O., sowie VG Mainz, Urteil vom 28. April 2010 - 3 K 822/09.MZ -, juris).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Allerdings schützt das Grundrecht der Berufsfreiheit auch vor Veränderungen der Rahmenbedingungen der Berufsausübung, insbesondere vor Eingriffen in den Wettbewerb der Unternehmer am Markt (vgl. BVerfGE 116, 135 [151 f.] m.w.N.).

    Gemindert werden allenfalls die Erwerbsaussichten der Klägerin; das Grundrecht der Berufsfreiheit umfasst aber keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 116, 135 [152]).

    Jede staatliche Stelle hat bei ihrem Handeln, unabhängig von ihrer Handlungsform und dem betroffenen Lebensbereich, die in dem Gleichheitssatz niedergelegte Gerechtigkeitsvorstellung zu beachten (vgl. BVerfGE 116, 135 [153]).

  • VG Berlin, 07.11.2007 - 15 A 125.07

    Abwehrrecht gegen Nachteile im publizistischen Wettbewerb bzw. ein Teilhaberecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Denn ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung besteht nicht bei jeder Ermessen einräumenden Bestimmung, sondern nur, wenn diese ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung einräumt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. November 2007 - VG 15 A 125.07 - sowie im Ergebnis auch VG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2011 - 15 K 5117/09 -, juris).

    Bei einer weitergehenden Überprüfung würde der Klägerin letztlich ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung zugestanden, den sie mangels Drittschutzes der §§ 38 Abs. 1, 6 Abs. 2 JAPO gerade nicht hat (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 7. November 2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Unter welchen Voraussetzungen zusätzliche berufliche Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben, bestimmt vielmehr allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 [11 f.] mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 [226] und BVerfGE 83, 182 [195]).

    Zu Recht geht die Klägerin dabei davon aus, dass die Auswahlentscheidung des Beklagten der Bindung an den Gleichheitssatz unterliegt (vgl. BVerfGE 116, 1 [12]).

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Hieraus kann die Klägerin indessen nicht weiter ableiten, der Grundsatz der Chancengleichheit gebiete es, dass ihr - wie bei der Zulassung zu einem Markt nach § 70 Gewerbeordnung - GewO - (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24/82 -, juris) - in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine reale Zulassungschance eingeräumt werden müsse.
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Ein mittelbar und faktisch belastende Maßnahme muss nach Wirkung und Zielrichtung einer finalen Beeinträchtigung der Berufsfreiheit gleichkommen (BVerfGE 118, 1 [20]).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Unter welchen Voraussetzungen zusätzliche berufliche Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben, bestimmt vielmehr allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 [11 f.] mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 [226] und BVerfGE 83, 182 [195]).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Vielmehr kann der besondere Freiheitsraum, den Art. 12 Abs. 1 GG schützen will, auch durch staatliche Maßnahmen berührt werden, die infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet sind, die Berufsfreiheit mittelbar zu beeinträchtigen, obwohl sie keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter haben (vgl. BVerfGE 13, 181 [185 f.]).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 10 A 11181/11
    Unter welchen Voraussetzungen zusätzliche berufliche Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben, bestimmt vielmehr allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 [11 f.] mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 [226] und BVerfGE 83, 182 [195]).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • VG Lüneburg, 21.07.2022 - 6 A 299/19

    Gesetzessammlung; unionsrechtliches Primärvergaberecht; unionsrechtliches

    Der Vorschrift kommt im Interesse der Allgemeinheit eine Sicherungsfunktion im Hinblick auf die den Prüflingen grundrechtlich verbürgte Berufsfreiheit ( Art. 12 Abs. 1 GG ) und ihrem Anspruch auf prüfungsbezogene Chancengleichheit im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG zu (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.3.2012 - 10 A 11181/11 - juris Rn. 27).

    Ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens besteht aber nicht bei jeder ermessenseinräumenden Vorschrift, sondern nur, wenn diese ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung gewährt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.3.2012 - 10 A 11181/11 - juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 7.8.2012 - 6 B 22/12 - juris Rn. 5 f.).

    Sie dient allein dem Schutz des öffentlichen Interesses an einem geordneten Prüfungsablauf und nicht dem Interesse der Hilfsmittel vertreibenden Verlage (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.3.2012 - 10 A 11181/11 - juris Rn. 27).

    Der Vorschrift kommt im Interesse der Allgemeinheit eine Sicherungsfunktion im Hinblick auf die den Prüflingen grundrechtlich verbürgte Berufsfreiheit ( Art. 12 Abs. 1 GG ) und ihrem Anspruch auf prüfungsbezogene Chancengleichheit im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG zu (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.3.2012 - 10 A 11181/11 - juris Rn. 27).

    Ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens besteht aber nicht bei jeder ermessenseinräumenden Vorschrift, sondern nur, wenn diese ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung gewährt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.3.2012 - 10 A 11181/11 - juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 7.8.2012 - 6 B 22/12 - juris Rn. 5 f.).

    Sie dient allein dem Schutz des öffentlichen Interesses an einem geordneten Prüfungsablauf und nicht dem Interesse der Hilfsmittel vertreibenden Verlage (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.3.2012 - 10 A 11181/11 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 29.01.2013 - 22 ZB 12.2181

    Fortbildungsprüfung zum anerkannten Berufsabschluss Geprüfter

    Die Auswahl der zulässigen Hilfsmittel hat eine Sicherungsfunktion im Hinblick auf die den Prüflingen grundrechtlich verbürgte Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihren Anspruch auf Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG, wobei die Entscheidung über die Hilfsmittelzulassung bereits dann willkürfrei ist, wenn sie nach Maßgabe ihrer Zielsetzung sachlich gerechtfertigt ist (OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 2.3.2012 - 10 A 11181/11 - juris Rn. 27, 32).
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